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   OVG Bremen, 15.09.2022 - 1 LA 133/22   

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https://dejure.org/2022,30411
OVG Bremen, 15.09.2022 - 1 LA 133/22 (https://dejure.org/2022,30411)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15.09.2022 - 1 LA 133/22 (https://dejure.org/2022,30411)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15. September 2022 - 1 LA 133/22 (https://dejure.org/2022,30411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
    Grundsätzliche Bedeutung; Asylklageverfahren; Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
    Grundsätzliche Bedeutung; Asylklageverfahren; Antrag auf Zulassung der Berufung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.11.2018 - 1 B 77.18

    Darstellen des deutschen Namens auf dem deutschen Aufenthaltstitel in gleicher

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.2022 - 1 LA 133/22
    Dabei muss sich der Antragsteller mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzen (BVerwG, Beschl. v. 05.11.2018 - 1 B 77.18, juris Rn. 9 und Beschl. v. 20.09.2018 - 1 B 66.18, juris Rn. 3, jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 , § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ; std.
  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 66.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.2022 - 1 LA 133/22
    Dabei muss sich der Antragsteller mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzen (BVerwG, Beschl. v. 05.11.2018 - 1 B 77.18, juris Rn. 9 und Beschl. v. 20.09.2018 - 1 B 66.18, juris Rn. 3, jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 , § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ; std.
  • OVG Bremen, 12.08.2021 - 1 LA 328/21

    Asyl; Bulgarien; Dublin III-VO; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler;

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.2022 - 1 LA 133/22
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.08.2021 - 1 LA 328/21, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 19.07.2022 - 1 LA 130/21

    Gehörsverletzung; grundsätzliche Bedeutung; Libanon; Zulassung der Berufung in

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.2022 - 1 LA 133/22
    Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 19.07.2022 - 1 LA 130/21, juris Rn. 4).
  • OVG Bremen, 16.08.2022 - 1 LA 219/21

    Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler; Asylklageverfahren; Bulgarien

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.2022 - 1 LA 133/22
    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG Bremen, Beschl. v. 16.08.2022 - 1 LA 219/21, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 30.03.2021 - 1 LA 313/20
    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.2022 - 1 LA 133/22
    Soweit die Kläger geltend machen, das Verwaltungsgericht vertrete eine falsche Auffassung, wenden sie sich gegen eine - aus ihrer Sicht - unzutreffende Bewertung durch das Verwaltungsgericht und damit gegen die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung, was in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz eine Berufungszulassung nicht zu rechtfertigen vermag (OVG Bremen, Beschl. v. 30.03.2021 - 1 LA 313/20, juris Rn. 8).
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